AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching
Stand 01.02.2024
1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Coachin Marie-Christin Falley (nachfolgend „Coachin“ genannt) und dem Coachee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee das generelle Angebot der Coachin schriftlich, mündlich, per E-Mail oder durch schlüssiges Handeln annimmt.
- Die Coachin ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnte.
2 Inhalt des Dienstvertrags
- Die Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee entsprechen, sofern der/die Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.
- Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee.
3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches
- Coaching ist ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf die Coachin gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern.
- Coaching ist keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coachingprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coachingtermine. Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
4 Mitwirkung des Coachees
- Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.
- Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee bestimmend sein.
- Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coache die Coachinginhalte verneint.
- Auch der/die Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.
5 Honorierung der Coachin
- Die Coachin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Dieser wird vertraglich vorab festgelegt oder leitet sich aus vorherigen Aufträgen, sowie der Auflistung auf der Homepage ab.
- Sofern nichts anderweitiges schriftlich vereinbart wurde, sind die Honorare nach jedem Termin von dem/der Coachee innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Anderweitige Vereinbarungen wie z.B. Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.
- Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Coachee unwiderruflich zur Zahlung von 100 % des vereinbarten Honorars. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Coachee ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann von der Coachin verlangt werden.
- Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Terminabsage ist bis zu 24 Stunden vor einer Coaching Session jederzeit möglich. Bei einem Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor einem Veranstaltungsbeginn wird eine Entschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars erhoben.
- Termine, die von Seiten der Coachin abgesagt werden müssen, werden dem/der Coachee nicht in Rechnung gestellt. Der/die Coachee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
- Wird ein Coachingtermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet. (Angebotspaket „Urlaub für die Seele“ ausgeschlossen.)
6 Vertraulichkeit des Coachings
- Die Coachin behandelt die Daten des/der Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Coachee zustimmen wird.
- 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
- 6 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen die Coachin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
- Die Coachin darf Aufzeichnungen über seine Leistungen führen. Dem/der Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 6 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
- Sofern der/die Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching verlangt, erstellt die Coachin dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
7 Meinungsverschiedenheiten Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
8 Sektenerklärung Die Coachin erklärt ausdrücklich, dass sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeitet oder gearbeitet hat, dass sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde, bzw. keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besucht hat. Des weiteren versichert die Coachin, dass sämtliche Coachings und Seminare nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden.
9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
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